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   OLG Oldenburg, 22.04.2008 - 2 UF 30/08   

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OLG Oldenburg, 22.04.2008 - 2 UF 30/08 (https://dejure.org/2008,22090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.04.2008 - 2 UF 30/08 (https://dejure.org/2008,22090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. April 2008 - 2 UF 30/08 (https://dejure.org/2008,22090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1565 Abs. 2 BGB; § 1587c Nr. 1 BGB
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Beruhen von Anwartschaften auf Kindererziehungszeiten; Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei länger währender Trennungszeit im Verhältnis zum tatsächlichen ehelichen Zusammenleben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Beruhen von Anwartschaften auf Kindererziehungszeiten; Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei länger währender Trennungszeit im Verhältnis zum tatsächlichen ehelichen Zusammenleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2; BGB § 1587c Nr. 1
    Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 107/04

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei sog. phasenverschobener Ehe und Eintritt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.04.2008 - 2 UF 30/08
    In diesen Fällen fehlt dem Versorgungsausgleich die eigentlich rechtfertigende Grundlage, denn jede Ehe ist infolge der auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft im Keim eine Versorgungsgemeinschaft, die der beiderseitigen Alterssicherung dienen soll (BGH, FamRZ 2007, 1964; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 567; OLG Saarbrücken, MDR 03, 510).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2002 - 9 UF 120/02

    Rentenanwartschaften; Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Kurze Ehezeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.04.2008 - 2 UF 30/08
    In diesen Fällen fehlt dem Versorgungsausgleich die eigentlich rechtfertigende Grundlage, denn jede Ehe ist infolge der auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft im Keim eine Versorgungsgemeinschaft, die der beiderseitigen Alterssicherung dienen soll (BGH, FamRZ 2007, 1964; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 567; OLG Saarbrücken, MDR 03, 510).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 18 UF 234/95

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.04.2008 - 2 UF 30/08
    In diesen Fällen fehlt dem Versorgungsausgleich die eigentlich rechtfertigende Grundlage, denn jede Ehe ist infolge der auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft im Keim eine Versorgungsgemeinschaft, die der beiderseitigen Alterssicherung dienen soll (BGH, FamRZ 2007, 1964; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 567; OLG Saarbrücken, MDR 03, 510).
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